Podiumsdiskussion im ZLK: „Aktive vs. passive Sterbehilfe“ Eine Grundsatzdiskussion über die Begleitung Sterbender vor dem Hintergrund medizinischer, rechtlicher und moralischer Handlungsmaximen

Das Thema Sterbehilfe beleuchteten Dr. Ulrike Hofmeister, eine der ersten zehn Palliativmediziner in Deutschland sowie Leiterin des Palliativnetzes Münster, und Prof Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Philosophieprofessor und Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben. Es moderierte Andrea Benstein, Leiterin des WDRLandesstudios Münster. Alle drei setzten sich einfühlsam und fachkompetent mit dem schwierigen Thema auseinander. Schnell wurde dem aufmerksam lauschenden Publikum klar, dass es kein wildes Wortgefecht erbitterter Gegner geben würde. Palliativmedizinische Versorgung, in Münster vorbildlich organisiert, und der Wunsch auf ein selbstbestimmtes Lebensende schließen sich nicht gegenseitig aus. Wie aber ist die Rechtslage? Seitdem es den § 217 im Strafgesetzbuch gibt, ist die Unsicherheit sehr groß. Diese Regelung verbietet geschäftsmäßige Assistenz. Das Verbot trifft auch Ärzte, die Schmerzmittel verordnen und damit u.U. billigend in Kauf nehmen, dass Patienten dadurch ihren Zustand irreversiblen Leidens beenden. Prof. Birnbacher forderte, dass die Totkranken das letzte Wort haben müssten. Angesichts der Gesetzeslage, die zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, schrecken viele Ärzte vor möglichen Konsequenzen zurück, Betäubungsmittel werden zum Teil nur vom Pflegedienst verabreicht, Selbstbestimmung der Patienten ist nicht gegeben.

Palliativmedizinisch wird vielen Patienten in Münster geholfen – 24 Stunden am Tag steht die Rufbereitschaft zur Verfügung, stellte Frau Dr. Hofmeister heraus. Zuhören, Respektieren, Linderung des Leidens, Empathie seien das Wesentliche. Ein würdiges Sterben zu Hause sei in Münster tatsächlich möglich, ein Wunsch von mehr als 80% der Bevölkerung. Sei das Leid unerträglich, helfe Sedierung, die allerdings u.U. zur Lebensverkürzung führe. Oft werde die palliativmedizinische Betreuung leider zu spät in Anspruch genommen.

In den letzten Jahren wird öfter über Sterbefasten geredet, bei dem Schwerstkranke ohne HoffnungNahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr ablehnen. Auch die Beendigung von Dialyse oder Beatmung am Ende einer unerträglich gewordenen Leidenszeit ist mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert. Die Politik, so Prof. Dr. Dr. Birnbacher, hat dagegen auf Verdrängung geschaltet, das Thema halte man für zu komplex und unbeliebt. Frau Dr. Hofmeister berichtete, dass sich nur wenige Patienten bei palliativer Begleitung für Suizid entscheiden. Die meisten erleben durch Palliativmedizin die Verringerung ihrer Ängste und steigende Lebensqualität.

Das Bundesverfassungsgericht, darin waren sich die Experten einig, wird das Thema Sterbehilfe wohl an den Bundestag zurückverweisen. Beide stellten in Frage, ob assistierter Suizid bei Sterbenskranken überhaupt ins Strafrecht gehört. Natürlich müsse ausgeschlossen werden, dass kommerzielle Anbieter Geschäfte machen oder Menschen in Verzweiflungssituationen Mittel zum Suizid statt psychosoziale Hilfe bekommen. Gegner liberalerer Regelungen befürchten, dass in den Familien der Druck auf Pflegebedürftigesteigen werde, den Tod zu wählen, da die Belastung groß und die Kosten hoch seien. Prof. Dr. Dr. Birnbacher verwies darauf, dass dies nicht belegt und der gesellschaftliche Druck sogar eher umgekehrt sei: Lebe so lange wie irgend möglich! Die Alternative, den Todeswunsch in der Schweiz zu realisieren, hier war man sich einig, muss sehr langwierig vorbereitet werden und ist so teuer, dass sie für viele gar nicht in Frage kommt. Außerdem setzt sie Reisefähigkeit des Sterbenskranken voraus.

Aus dem Publikum kamen berührende Beispiele selbst erlebter Begegnungen mit irreversibler Krankheit und Sterben Angehöriger und Freunde. Es ist gut, dass auch das wohl schwierigste Lebensthema, das leidvolle Sterben, hier im Klub so offen angesprochen werden kann!

Frau Dr. Hofmeister ermutigte alle Zuhörer, in der Familie unmissverständlich über die eigenen Vorstellungen zu sprechen. Prof. Dr. Dr. Birnbacher erinnerte daran, wie wichtig es ist, nicht einfach eine vorgefertigte Patientenverfügung auszufüllen, sondern gemeinsam mit dem Hausarzt Fragen zu klären, sich eine Meinung zu bilden und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen, die im Fall des Falles genau weiß, was dem Patientenwillen entspricht.

Präsident Dr. Hünnekens wies darauf hin, dass daher am 10.09.19 im ZLK eine Veranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung angeboten wird.

Anne Fiegehenn