„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz). Die Würde des Menschen bildet das sittliche und rechtliche Fundament unseres Gemeinwesens. Die Entscheidung für die Würde als Rechtsprinzip und höchsten Verfassungswert findet ihre Wurzeln sowohl im Christentum als auch in der Aufklärung und der idealistischen Philosophie. Unsere Staatsraison ist auf diese Würde des Menschen ausgerichtet. Der Staat ist dadurch kein Selbstzweck, seine Bestimmung besteht zuallererst darin, den Menschen um seiner selbst willen zu achten, seine Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anzuerkennen und aber auch die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sicherzustellen.
Damit ist das Grundgesetz der Gegenentwurf zu von manchen politischen Mächten gerade heute vertretenem Kollektivismus, der das Volk in den Vordergrund und den Einzelnen hintan stellt. Damit stehen auch wir in Deutschland und Europa unter einem gewaltigen äußeren und inneren Druck, dem auf Dauer zu widerstehen nicht gesichert ist.
Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier bekleidete von 1992 bis zur Emeritierung 2011 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayrisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der Universität München. 1998 wurde er zum Vizepräsidenten und 2002 bis zu seinem Ausscheiden 2010 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Mit seinem Namen ist unter anderem das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verbunden. Er ist Mitherausgeber und Autor bedeutender juristischer Standardwerke und Bücher.
Zu dem Vortrag serviert die Gastronomie einen Sektempfang und ein Zwei-Gang-Menü.